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Ihre UVV Prüfungen in guten Händen

UVV Prüfungen für Flurförderzeuge/Erdbaumaschinen und Fahrzeuge sind gesetzlich vorgeschrieben!

Wir führen Ihre turnusmäßigen Prüfungen zeitnah und professionell durch. Aktuelle gesetzliche Vorschriften und Sicherheitsstandards sind hierbei selbstverständlich und werden zuverlässig von uns angewandt.

Für alle wiederkehrenden Prüfungen erhalten Sie ein detailliertes Prüfprotokoll. Bei eventuell festgestellten Sicherheitsmängeln beraten wir Sie, um eine bestmögliche Lösung zu finden.

In Ihrem Unternehmen steht eine Prüfung an?

Zögern Sie nicht uns anzusprechen. Sie können sich auf eine fachgerecht durchgeführte Unterweisung bzw. Prüfung verlassen.

Diese Prüfungen führen wir für Sie durch:

  • UVV-Prüfungen und Abgasprüfungen von Gabel- und Teleskopstaplern, Erdbaumaschinen sowie Hebebühnen
  • Gasprüfungen gem. DGUV 79, DVFG G607 und G608
  • Regalprüfung gem. DIN EN 15635, BetrSichV, DGUV Regel 108-007
  • Prüfung von Leitern und Tritten gem. DGUV 208-016

Wenn Sie weitere Prüfungen benötigen, sprechen Sie uns einfach an.

DGUV frt weiss 

Regale:

In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dem Sicherheitsbeauftragten ist ein schriftlicher Bericht über Beobachtungen und Vorschlägen zu jeglichen erforderlichen Handlungen zu übergeben. Schäden werden von uns in einer Fotodokumentation festgehalten und aufgezeigt. Wir besprechen anschließend mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten zur Behebung der vorhandenen Mängel.

Welche Regale werden geprüft?

Gem. DIN EN 15635 und DGUV 108-007 (vormals BGR 234)

Gilt seit August 2009 für alle Lagereinrichtungen aus Stahl.

z.B.regale frt weiss

  • Palettenregale
  • Fachbodenregale
  • Mehrgeschossanlagen/Lagerbühnen
  • Kragarmregale
  • Einfahr- und Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • manuell verfahrbare Regale
  • Archivregale
  • Werkschränke

 

Leitern und Tritte:

Prüfungen von Leitern und Tritten gem. DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694) und TRBS 2121.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen durch den Sicherheitsbeauftragten festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Sie sind gemäß der DGUV mindestens einmal jährlich durchzuführen.

Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mit Hilfe einer Checkliste durchführen. Besonders zu beachten sind hierbei:

  • Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
  • fehlende Bauteile
  • ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Verbindungselemente bei einteiligen Mehrzweckleitern)
  • Übergangsfristen für Neuerungen zu der aktuellen Norm