Ab sofort können wir Ihnen die

jährliche Überprüfung Ihrer PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) gem. DGUV 112-198/199

sowie

die jährliche Unterweisung gem. DGUV 112-198  für Anwender der PSAgA anbieten.

Die DGUV Regel 112-198 sieht hierzu folgendes vor:

"Der Unternehmer hat nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen."